Rechtliches / Bildrechte / Nutzungsrechte

Buchungsablauf

AUS DER PRAXIS

Bei allen Fotoshootings handhabe ich die Thematik wie folgt:

Wenn Du bei mir ein Fotoshooting anfragst,

erhältst Du einen Fragebogen über Die Daten, die ich zur Abwicklung brauche und zu Deinen Wünschen.

Dabei wählst Du nochmal konkret das Paket oder Angebot und zusätzlich die Option, ob Du privates Nutzungsrecht wünscht, oder ein erweitertes, oder sogar exklusives Nutzungsrecht.

Alle Formen sind möglich, die Pakete enthalten erst mal jedoch das einfache private Nutzungsrecht.

Das Private Nutzungsrecht bedeutet, Du unterzeichnest ein Property Release (für das Tier) und ein Model Release (für jeden Menschen, der auf den Bildern dargestellt sein wird).


Diese Verträge machen nochmal u.a. klar, dass ich Haupt - Rechte - Inhaber meiner Kunstwerke bin und Du die Bilder nur im privaten, nicht gewerblichen Rahmen nutzen darfst.


Wenn Du das ganz oder teilweise anders haben möchtest, buchst Du erweiterte oder exklusive Nutzungsrechte und nimmst die angegebenen Mehrkosten in Kauf.

Bilder mit Kindern zeige oder verwende ich sowieso nicht, da brauchst du nichts extra buchen und auch kein Release unterzeichnen. Gibt es aus diesem Fotoshooting Bilder ohne Kind, ist das gesondert zu regeln.

Recht am eigenen Bild


Dem Urheberrecht steht das Recht am eigenen Bild gegenüber.

Ohne Deine Einwilligung darf ich (oder ein anderer Fotograf) Dich (oder etwas das Dir gehört) nicht fotografieren.


Aber - Die Beauftragung gilt als Einwilligung.


Das alleine reicht um das Urheberrecht vorne an zu stellen.


In der Praxis ist das Verständnis darüber aber teilweise ein anderes.



Urheberrecht


dem Recht am eigenen Bild steht das Urheberrecht gegenüber. Allein der Urheber darf entscheiden, in welcher Form die Werke gezeigt, verkauft, vervielfältigt oder verändert werden.


Manche sind überrascht. Manche sehen Fotografie als Dienstleistung. Es ist aber Kunst und Handwerk.


Um transparent über die Konsequenzen aufzuklären, lass ich es mir nochmal extra unterschreiben und zur Kenntnis nehmen.

Das heißt:


 

Ohne Erlaubnis, darf Dich ein Fotograf nicht fotografieren, aber die fertigen Bilder sind dann Eigentum des Fotografen.

Er verkauft sie Dir dann natürlich,

mit irgend einer Art von Nutzungsrecht.

Der Fotograf entscheidet also allein über die Verbreitung seiner Werke.


Die Sachlage bleibt gleich, ob du in Form von Verträgen darauf hingewiesen wurdest, oder ob stillschweigend davon ausgegangen wird, dass die Rechtslage bekannt ist.

 

Wie läufts bei mir:


 

Meine Pakete beinhalten das private Nutzungsrecht und meine Preise sind im Umkehrschluss so kalkuliert, dass ich die Bilder zeigen und verwenden kann.


In 98% der Fälle ist das auch bekannt und kein Problem. Ich weise bei der Anmeldung für ein Fotoshooting trotzdem darauf hin und lass mir die Unterschriften dafür geben. 

Eventuelle Fragen lassen sich also spätestens zu diesem Zeitpunkt klären.


Weil ich dich auch verstehe, beharre ich nicht starr auf allen Punkten,

zum Beispiel:


Ich gebe die Druckdateien raus - das ist nicht selbstverständlich, weil ich damit die Vervielfältigung aus der Hand gebe.


Ich poste nie Kinder, außer es wird ausdrücklich erwünscht. Dass ich Kinder nicht zeige, kostet nichts extra.


Und bis dato verkaufe ich die Bilder (hier gehts eh i.d.R. um reine Tieraufnahmen) auch nicht an Bildagenturen oder biete sie Magazinen an. Wie dieser Punkt allerdings in Zukunft aussieht bleibt offen.


Es ist bei mir grundsätzlich möglich alle Formen von Nutzungsrechten zu erwerben, wenn das notwendig sein sollte.

Am häufigsten sind hier Geschäftskunden, die kommerzielle Nutzungsrechte erwerben.


Bei Fragen hierzu - spreche mich gerne an.


Alles was auf dieser Seite steht, ist keine Rechtsberatung - sondern mein Wissensstand, nach besten Wissen und Gewissen.